Flexirente: Flexibler Hinzuverdienst zur Altersrente
Die Flexirente ist keine eigene Rentenart, sondern eine gesetzliche Regelung, die seit 2017 gilt. Sie erlaubt es, den Renteneintritt zu flexibilisieren und Arbeit mit Rentenbezug zu kombinieren. Ziel ist es, den Übergang vom Erwerbsleben in den Ruhestand sanfter zu gestalten und gleichzeitig Anreize für längeres Arbeiten zu schaffen.
Die Flexirente ist keine eigene Rentenart, sondern eine gesetzliche Regelung, die seit 2017 gilt. Sie erlaubt es, den Renteneintritt zu flexibilisieren und Arbeit mit Rentenbezug zu kombinieren. Ziel ist es, den Übergang vom Erwerbsleben in den Ruhestand sanfter zu gestalten und gleichzeitig Anreize für längeres Arbeiten zu schaffen.
Sie erlaubt einen stufenlosen Rentenbeginn (z. B. 99,99 % Rente), das unbegrenzte Hinzverdienen bei voller Rente und rentensteigernde Beiträge durch Weiterarbeit oder Pflege, was zu höheren Rentenansprüchen führt.
Kernpunkte der Flexirente
Flexibler Rentenbeginn: Sie können früher in Rente gehen und trotzdem arbeiten, indem Sie eine Teilrente wählen, die Sie mit Ihrem Einkommen kombinieren.
Keine Hinzuverdienstgrenzen: Seit 2023 gibt es für vorgezogene Altersrenten keine gesetzlichen Hinzuverdienstgrenzen mehr, sodass Sie unbegrenzt verdienen können.
Rentensteigerung: Durch Weiterarbeit (durch Verzicht auf Versicherungsfreiheit oder eine 99,99 % Teilrente) oder Pflege naher Angehöriger können Sie Ihre spätere Rente erhöhen.
Teilrente: Sie können eine Teilrente (z. B. 99,99 %) beantragen, um neben der Rente weiterzuarbeiten und Rentenversicherungsbeiträge einzuzahlen, was die Rente erhöht.
Pflegeversicherung: Auch bei Pflege eines Angehörigen (ab Pflegegrad 2) können Beiträge gezahlt werden, wenn Sie Teilrente beziehen.
Relevanz und Ziele
Für wen ist die Flexirente relevant?
Arbeitnehmer, die früher in Rente gehen wollen, aber weiterarbeiten möchten.
Personen, die über die Regelaltersgrenze hinaus arbeiten und ihre Rente aufstocken wollen.
Menschen, die einen Angehörigen pflegen und ihre Rentenansprüche sichern wollen.
Ziel der Flexirente
Einen individuelleren und sanfteren Übergang vom Berufsleben in den Ruhestand zu ermöglichen.
Arbeitnehmer zu motivieren, länger erwerbstätig zu bleiben, um dem Fachkräftemangel entgegenzuwirken.
Wie funktioniert die Flexirente in der Praxis?
Teilrente und Hinzuverdienst
Wer vor der Regelaltersgrenze in Rente geht, hat die Möglichkeit, eine Teilrente zu beantragen und weiterhin zu arbeiten. Die Höhe der Teilrente lässt sich flexibel anpassen. Seit 2023 gibt es keine Einkommensgrenzen mehr für den Hinzuverdienst – das bedeutet, dass der Rentenbetrag nicht gekürzt wird, selbst wenn man weiterarbeitet.
Späterer Rentenbeginn
Wer sich entscheidet, den Rentenbeginn hinauszuzögern, profitiert von Zuschlägen: Für jeden Monat späterer Rentenbeginn steigt die Rente um 0,5 %. Ein Jahr später bedeutet eine Erhöhung von 6 % – zusätzlich zu den Beiträgen, die weiterhin eingezahlt werden. Ab dem Regelrentenalter könnte es auch steuerliche Vorteile durch die „Aktivrente“ geben.
Sonderzahlungen
Ab dem 50. Lebensjahr haben Versicherte die Möglichkeit, freiwillige Beiträge in die Rentenkasse einzuzahlen, um Rentenkürzungen aufgrund eines vorzeitigen Rentenbeginns auszugleichen. Besonders für Personen, die früher in Rente gehen wollen, aber keine großen Einbußen bei der Rente in Kauf nehmen möchten, ist das eine interessante Option.
Vorteile und Nachteile im Überblick
Vorteile
Individuelle Übergangsregelung: Der Übergang erfolgt schrittweise, ohne abrupten Bruch.
Finanzielle Sicherheit: Zusätzliche Einkünfte und höhere Rente durch fortlaufende Beiträge.
Soziale Einbindung: Weiterarbeit fördert den sozialen Austausch und hält aktiv.
Planbarkeit: Arbeitszeiten und Rentenbezug lassen sich flexibel gestalten.
Nachteile & Herausforderungen
Komplexität: Die Regelungen rund um die Flexirente sind oft schwer verständlich.
Steuerliche Auswirkungen: Zusätzliche Einkünfte durch Arbeit können die Steuerlast erhöhen.
Gesundheitliche Belastung: Die körperliche und geistige Belastbarkeit muss realistisch eingeschätzt werden.
Risiken in anderen Bereichen: Auswirkungen auf andere Rechts- und Sozialversicherungsgebiete.
Steuerliche und sozialversicherungsrechtliche Aspekte
Die Rentenbezüge unterliegen der nachgelagerten Besteuerung. Das bedeutet, dass je später man in Rente geht, auch ein größerer Anteil der Rente versteuert werden muss. Wer jedoch früher in Rente geht, kann von einer Steuerersparnis profitieren.
Wichtig: Auch bei Hinzuverdiensten muss mit steuerlichen Abgaben gerechnet werden, die ebenfalls die Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung beeinflussen können. Wer weiterhin arbeitet, zahlt in der Regel auch Beiträge zur Rentenversicherung – dies erhöht zwar die spätere Rente, stellt jedoch auch zusätzliche Kosten dar.
Für wen ist die Flexirente sinnvoll?
Frührentner, die ihre Rente durch zusätzliches Einkommen verbessern möchten.
Gesunde Arbeitnehmer, die gerne aktiv bleiben und länger arbeiten möchten.
Personen mit hohen Abschlägen, die diese durch Sonderzahlungen ausgleichen möchten.
Arbeitnehmer, die ihre Arbeitszeit reduzieren wollen, aber weiterhin einen finanziellen Ausgleich benötigen.
Unternehmen, die ihre erfahrenen Fachkräfte länger binden möchten.
Tipps für die optimale Nutzung der Flexirente
Frühzeitig planen: Lassen Sie sich eine Rentenauskunft erstellen und rechnen Sie verschiedene Szenarien durch.
Steuerberatung hinzuziehen: Um Steuererhöhungen durch zusätzliche Einkünfte zu vermeiden, sollten Sie eine Steuerberatung in Anspruch nehmen.
Gesundheit beachten: Verlängerte Arbeitszeiten sollten nicht zulasten der Gesundheit gehen.
Flexibilität nutzen: Teilzeitmodelle oder projektbasierte Arbeit sind gut geeignet, um flexibel in den Ruhestand zu gleiten.
Unabhängige Rentenberatung suchen: Eine qualifizierte Beratung kann helfen, alle Aspekte zu berücksichtigen, auch in Bezug auf andere Sozialversicherungsrechte.
Fazit: Mehr Freiheit im Ruhestand
Die Flexirente ermöglicht es, den Ruhestand individuell zu gestalten und mit einer höheren finanziellen Sicherheit in die späten Lebensjahre zu gehen. Wer sich frühzeitig mit den Regelungen auseinandersetzt, kann sowohl von den Vorteilen profitieren als auch mögliche Nachteile minimieren. So lässt sich der Übergang in den Ruhestand nach den eigenen Vorstellungen und Bedürfnissen gestalten.
Aktivrente: Steuerfreier Hinzuverdienst ab Beginn der Regelaltersrente
Der Begriff “Aktivrente” beschreibt im Wesentlichen einen Steuerbonus und keine neue Rentenart. Konkret beinhaltet die Regelung, dass Personen, die ihre Regelaltersgrenze erreicht haben und weiterhin erwerbstätig sind, einen Teil ihres Einkommens steuerfrei hinzuverdienen können.
Der Begriff „Aktivrente“ beschreibt im Wesentlichen einen Steuerbonus und keine neue Rentenart. Konkret beinhaltet die Regelung, dass Personen, die ihre Regelaltersgrenze erreicht haben und weiterhin erwerbstätig sind, einen Teil ihres Einkommens steuerfrei hinzuverdienen können.
Steuerfreibetrag: Seit dem 01. Januar 2026 können bis zu 2.000 Euro des monatlichen Gehalts (oder 24.000 Euro pro Jahr) steuerfrei bezogen werden.
Zusätzlich zum Grundfreibetrag: Dieser Betrag wird zusätzlich zum allgemeinen Grundfreibetrag gewährt und unterliegt keinem steuererhöhenden Progressionsvorbehalt.
Voraussetzung: Die Person muss die gesetzliche Regelaltersgrenze (die derzeit schrittweise auf 67 Jahre angehoben wird) erreicht haben.
Hintergrund und Ziel
Die Bundesregierung will mit dieser Maßnahme dem Fachkräftemangel entgegenwirken und ältere, erfahrene Arbeitskräfte länger im Erwerbsleben halten. Der Anreiz soll die massive Steuerersparnis sein.
Wichtige Punkte
Keine Rente, sondern Steuerbonus: Es handelt sich nicht um eine zusätzliche Rentenzahlung, sondern um eine steuerliche Entlastung auf das Arbeitseinkommen.
Kranken- und Pflegeversicherung: Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung fallen für das Einkommen weiterhin an.
Unterschied zur Flexirente: Die Aktivrente ergänzt die bestehende „Flexirente“, die es bereits ermöglicht, flexibel in den Ruhestand zu gehen oder die Rente bei Weiterarbeit aufzuschieben, um Zuschläge zu erhalten.
Wichtige offene Fragen und aktuelle Klärungen
Wer profitiert? Nur sozialversicherungspflichtige Arbeitnehmer nach Erreichen der Regelaltersgrenze. Selbstständige, Freiberufler, Minijobber und Beamte sind (noch) ausgeschlossen.
Wie funktioniert die Steuerfreiheit? Bis zu 2.000 € brutto monatlich werden steuerfrei (24.000 € jährlich), was zu einer monatlichen Kürzung des zu versteuernden Einkommens führt.
Sind Sozialabgaben fällig? Ja, Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung müssen weiterhin gezahlt werden, nur die Einkommensteuer entfällt auf diesen Betrag.
Was ist mit älteren Rentenarten? Wer vor Erreichen der Regelaltersgrenze Rente bezogen hat (z.B. Rente für langjährig Versicherte), ist (noch) ausgeschlossen, hier gibt es Kritik.
Wie wird das umgesetzt? Arbeitgeber müssen die Regelung beim Lohnsteuerabzug anwenden und die Steuerfreiheit bescheinigen; das ist eine große Herausforderung.
Was ist mit Minijobs? Rentner über 67 sind in Minijobs rentenversicherungsfrei, profitieren aber nicht vom Aktivrenten-Freibetrag.
Kritik und Herausforderungen
Der Gesetzentwurf ist ein wichtiger Schritt, doch viele Details bleiben offen. Unklar ist zum Beispiel:
Wie genau wird die Einhaltung der 2.000-Euro-Grenze überprüft?
Was gilt bei mehreren Arbeitsverhältnissen – greift bei der Einkommensteuererklärung dann der volle Freibetrag rückwirkend?
Welche Nachweis- und Meldepflichten gelten für Arbeitgeber?
Ist es womöglich verfassungswidrig, dass nur ein Teil der Erwerbstätigen von der Aktivrente profitiert? Selbstständige und Beamte tragen als Fachkräfte ebenso zur gesamtwirtschaftlichen Leistung bei, wie Arbeitnehmer.
Aus fachlicher Sicht ist die Aktivrente ein sinnvoller Ansatz, um ältere Arbeitnehmer zu motivieren, weiter im Berufsleben zu bleiben. Ob die dringend gebrauchten Fachkräfte, die oftmals schon über 45 Jahre berufstätig waren, deshalb noch länger arbeiten wollen und vor allem können, muss in Frage gestellt werden.
Arbeitsmarkt: Kritiker sehen die Gefahr, dass die Regelung vor allem diejenigen begünstigt, die ohnehin weiterarbeiten wollen, und nicht die dringend benötigten Fachkräfte in Mangelberufen aktiviert.
Arbeitsrechtliche Anpassungen: Es fehlen noch klare Regelungen für die flexiblere Weiterbeschäftigung von Rentnern.
Die Aktivrente soll ein Anreiz sein, aber viele Details und offene Punkte bedürfen noch der Klärung im Gesetzgebungsverfahren, um das volle Potenzial auszuschöpfen.
Neue 9/10 - Regelung - leichter in die KVdR wechseln
Mehr Mütter und Väter können jetzt in die günstige Krankenversicherung für Rentner wechseln.
Mehr Mütter und Väter können jetzt in die günstige Krankenversicherung für Rentner wechseln.
Für besonders viele Frauen war es ein böses Erwachen: Weil sie wegen längerer Kindererziehungszeiten über ihren Ehemann privat krankenversichert waren, wurden sie als Rentnerinnen nicht in die günstige Krankenversicherung für Rentner (KVdR) aufgenommen. Aber auch viele Männer wurden davon überrascht, weil sie zum Beispiel während einer Phase der Selbstständigkeit privat versichert waren.
Kinder spielten für die 9/10-Regelung bislang keine Rolle
Denn die Voraussetzung für die günstige Krankenversicherung für Rentner ist genügend Vorversicherungszeit, und für die gilt: Wer in der zweiten Hälfte seines Berufslebens nicht zu 90 Prozent gesetzlich versichert ist, muss sich als Rentner freiwillig krankenversichern (9/10-Regelung). Also muss der volle Beitragssatz auf das Einkommen gezahlt werden und nicht nur der halbe Beitragssatz ausschließlich auf die Altersrente - wie in der Krankenversicherung der Rentner (KVdR).
Wer die 9/10-Regelung nicht erfüllte, hatte schnell einen höheren Krankenkassenbeitrag zu zahlen. Manchen Eltern fehlten nur wenige Monate oder gar Wochen der vorgeschriebenen Zeit.
Die gute Nachricht: 3 Jahre für jedes Kind - für beide Elternteile
Seit August 2017 werden pauschal drei Jahre für jedes Kind den Mitgliedszeiten in der gesetzlichen Krankenversicherung gutgeschrieben. Und zwar Vätern und Müttern gleichermaßen - für eigene Kinder, Stiefkinder und sogar Pflegekinder.
Damit können zahlreiche Frauen und auch einige Männer von dieser Neuregelung profitieren und teilweise viel Geld sparen.
Beispiel zur Neuregelung der 9/10 Regelung
Wer mit 15 Jahren eine Berufsausbildung begonnen hat und mit 63 Jahren in Rente geht, für den ist ein Zeitraum von 48 Jahren zu prüfen. Davon muss er in der zweiten Hälfte (24 Jahre) zu 9/10 (21,6 Jahre) Mitglied in der gesetzlichen Krankenversicherung gewesen sein.
War dieser Versicherte nun beispielweise in der zweiten Hälfte aufgrund einer Kindererziehung oder Selbständigkeit für 4 Jahre privat krankenversichert, kann diese Lücke jetzt durch den Nachweis eines Kindes geschlossen werden.
Wichtig: In allen Bestandsfällen wird die Neuregelung erst auf Anfrage geprüft. Dazu helfe ich Ihnen gerne weiter und stelle die erforderlichen Anträge bei der Krankenkasse.