Ihre Rentenberaterin in München

Sie stehen kurz vor der Rente und wissen nicht, wie Sie Ihren Rentenübergang planen sollen? Dann sind Sie bei mir genau richtig. Als unabhängige Rentenberaterin helfe ich Ihnen, den optimalen und zu Ihnen passenden Weg zu finden – zuverlässig, verständlich und rechtssicher.

So kann ich Ihnen helfen:

  • Optimierung Ihrer Altersrente: Rentenabschläge vermeiden durch gemeinsame Planung des Übergangs in die Rente.
  • Hilfe beim Rentenantrag stellen – inkl. Vertretung gegenüber der Rentenversicherung.
  • Erwerbsminderung: Sie sind wegen Unfall oder Krankheit arbeitsunfähig und wissen nicht wie es weitergeht?
  • Beratung zu Vorruhestandsangeboten Ihres Arbeitgebers (Vorruhestand, Altersteilzeit (ATZ), Abfindung).
  • Beratung zur freiwilligen Rentenbeitragszahlung oder der Ausgleichszahlung für Rentenabschläge (Rückkauf).
  • Pflege: Ihnen steht vielleicht ein Pflegegrad zu?

Hier finden Sie weitere Infos zur Tätigkeit eines Rentenberaters.

Beispiele aus der Praxis

Andrea L. (59) möchte schon mit 62 Jahren aus dem Berufsleben ausscheiden.

Nach professioneller Rentenberatung kann Andrea L. mit ihrem Arbeitgeber eine Vereinbarung über Altersteilzeit (ATZ) abschließen.

Dadurch kann sie bereits mit 62 Jahren in die passive Phase der ATZ eintreten und ihre volle Rente ab dem 65. Lebensjahr ohne Abschläge genießen.

Günther M. (55) leidet an schweren Depressionen und kann nicht mehr arbeiten.

Eine Rentenberatung bringt Klarheit über den Weg zur Durchsetzung einer Rente wegen Erwerbsminderung, sodass die Sozialleistungsansprüche möglichst lange ausgeschöpft werden können.

Der Rentenberater hilft ihm dabei, die Rente bei der Rentenbehörde durchzusetzen und bereitet ihn auf Gutachten durch die Rentenversicherung vor.

Julia S. (61) ist an Krebs erkrankt.

Trotz langer und intensiver Behandlung sind ihre Beschwerden nicht besser geworden. In ihrem Beruf „Kauffrau“ fühlt sie sich völlig überfordert und ist seit einem Jahr krank.

Eine Rentenberatung hilft bei der Klärung, ob bereits die Anspruchsvoraussetzungen einer Altersrente für Schwerbehinderte gegeben sind. Zudem wurde geklärt, welche Sozialleistungen die finanziell günstigste Lösung sind und wie lange die Ansprüche geltend gemacht werden können.

Deswegen jetzt:

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