Beispiele - Wie hilft ein Rentenberater?

Andrea L. (59) möchte schon mit 62 Jahren aus dem Berufsleben ausscheiden

Nach professioneller Rentenberatung kann Andrea L. mit ihrem Arbeitgeber eine Vereinbarung über Altersteilzeit (ATZ) abschließen.

Dadurch kann sie bereits mit 62 Jahren in die passive Phase der ATZ eintreten und ihre volle Rente ab dem 64. Lebensjahr ohne Abschläge genießen.

Günther M. (55) hat ständig Rückenschmerzen und kann seinen Beruf "Maler" nicht mehr voll ausüben.

Eine Rentenberatung bringt Klarheit: Er kann nach Absprache mit dem Arbeitgeber seine Arbeitsstunden reduzieren und eine erhält zusätzlich vom Rentenversicherungsträger Teilrente. Der Rentenberater hilft ihm dabei, die Rente bei der Rentenbehörde durchzusetzen.

Heute bezieht Günter M. eine zusätzliche Rente von über 4800,- Euro pro Jahr.

Julia S. (48) ist psychisch schwer erkrankt.

Trotz langer und intensiver psychiatrischer Behandlung sind ihre Beschwerden nicht besser geworden. In ihrem Beruf "Kauffrau" fühlt sie sich völlig überfordert und ist seit einem Jahr krank.

Eine Rentenberatung hilft bei der Klärung, ob bereits die Anspruchsvoraussetzungen einer Rente wegen Erwerbsminderung gegeben sind oder ob durch Rehamaßnahmen die Leistungsfähigkeit wiederhergestellt werden kann. Zudem wurde geklärt, welche Sozialleistungen die finanziell günstigste Lösung ist und wie lange die Ansprüche geltend gemacht werden können.


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