Kosten einer Rentenberatung

Weiß ich vorher schon, was eine Rentenberatung kostet?

Ja, denn für einen Rentenberater gilt eine feste Gebührenordnung, ähnlich wie für einen Rechtsanwalt. Bevor ich mit einer Rentenberatung beginne, erkläre ich Ihnen daher genau die möglichen Kosten.

Mit meiner langjährigen Erfahrung kann ich meist sehr gut vorher abschätzen, ob Sie Ihr Ziel erreichen können. Sie entscheiden dann, ob sich eine ausführliche Beratung für Sie lohnt.

Oft holt bereits EIN zusätzlicher gewonnener Rentenmonat oder ein geringerer lebenslanger Rentenabschlag die Kosten einer Rentenberatung locker wieder herein - es lohnt sich oft deutlich!


Das gibt Ihnen Sicherheit:

  • Eine Rechtsschutzversicherung übernimmt die Kosten eines Verfahrens vor dem Sozialgericht
  • Die Kosten des Rentenberaters lassen sich oft als Werbungskosten von der Steuer abziehen
  • Ein Festpreis gibt Ihnen Kostensicherheit (sogenannte Honorarvereinbarung)

Die Honorarvereinbarung ist oft die beste Variante für Verfahren zur Durchsetzung von Renten wegen Erwerbsminderung, da damit trotz der manchmal langen Verfahrensdauer für diese Verfahren die Kosten begrenzt sind.


Rentenberatung - Preise


Erstberatung - Kosten: 476 € inkl. 19% MwSt.

Diese Erstberatung für Verbraucher befasst sich mit einem konkreten Beratungsgegenstand wie z. B. "Früher in Rente", Ausgleich des Rentenabschlages, Beratung zu Altersteilzeit (ATZ), Chance auf Erwerbsminderungsrente, freiwillige Zahlung in die Rentenversicherung.


Sie dürfen darauf vertrauen, dass ich die Kosten meiner Tätigkeit transparent darstellen werde und Sie immer im Voraus wissen, ob und welche Kosten entstehen.

Rufen Sie mich an zur Vereinbarung eines individuellen Beratungstermins:
Tel. 089 - 23 54 34 02 (AB) oder Sie schildern Ihr Anliegen per E-Mail